Eine Sache noch: Ich befürchte, dass viele Leute darin genau wie Merz kein Problem sehen werden. Aber halt weil sie keine Ahnung haben warum es das Neutralitätsgebot eigentlich gibt.
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Oha.
Die außerdienstliche Wohlverhaltenspflicht verlange von einem verheirateten/verpartnerten und als solchen identifizierbaren Bataillonskommandeur, dass er bei der Inanspruchnahme von Partnerschaftsvermittlungsdiensten für sexuelle Zwecke bei der äußeren Gestaltung und Formulierung von Internetauftritten auf Integritätserwartungen Rücksicht nimmt. Eine Soldatin in der besonders hervorgehobenen dienstlichen Stellung einer Bataillonskommandeurin mit Personalverantwortung für circa 1000 Personen habe bei der Wahl der verwendeten Worte und Bilder im Internet Rücksicht auf ihre berufliche Stellung zu nehmen. Sie müsse daher Formulierungen vermeiden, die den falschen Eindruck eines wahllosen Sexuallebens und eines erheblichen Mangels an charakterlicher Integrität erwecken. Gegen den Beschluss erhob Biefang Verfassungsbeschwerde
Swingen ja bitte aber nur in Frack und Krawatte.
War auch eher so gemeint, dass die Leute Merz’ Aussage dazu unreflektiert übernehmen. Ich denke auch, dass Merz ganz genau weiß, was er da macht.
Dass Merz so in den Fall damals involviert war hatte ich aber nicht auf dem Schirm.