ich könnte es auch nachgucken, bin dazu aber zu faul
Man kann Bartschutz kaufen.
Dann gibt es das hier:
– Haare (auch Bart) müssen vollständig verhüllt werden.
Keine Ahnung, wie relevant das in der Praxis ist. Haccp wird wohl seit 1998 mit der Lebensmittelhygiene-Verordnung umgesetzt.
Beim Dönermann oder im Restaurant in der Küche (beim durch die Durchreiche gucken), hab ich so etwas noch nie gesehen.
Ist das irgendwo in der Lebensmittelproduktion tatsächlich Pflicht?
“Lebensmittelindustrie”. Gehören da Restaurants mit dazu? Diese Auflagen sind für kleinere Betriebe kaum zu erfüllen. Wenn ein Betrieb Hunderttausende versorgt und damit potentiell Zehntausende erkranken können, find ich den Aufwand gerechtfertigt – aber für Fred’s Frittenbude?
Einweghauben müssen somit sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch in der Gastronomie getragen werden. Sie verhindern, dass Schuppen oder ausgefallene Haare in die Lebensmittel geraten und diese verunreinigen.
Unabhängig von der Länge eines Bartes, sollte, sobald eine Einweghaube getragen wird, auch ein Bartschutz getragen.
Denn Haare können die Lebensmittel in der Industrie sowie auch in der Gastronomie gleichermaßen verunreinigen, unabhängig davon wie lang sie sind.Das ist Unsinn – ab wann ist ein Bart ein Bart? Nach dieser Logik müssten Männer immer einen “Bartschutz” tragen, spätestens am Ende der Schicht. Käme den Umsätzen gelegen.
Ich verstehe diese ganze Haarnetzsache auch nicht – ich kenne nichts, was auf dem Kopf oder sonstwo auf der Haut wächst, was über Essen übertragen werden könnte. Alle Keime im Mund-Nasen-Rachenraum werden aber wunderbar übertragen, ganz abgesehen von fäkal-oralen Übertragungswegen und Kreuzkontaminationen zwischen Lebensmitteln.
Die wichtigste hygienische Maßnahme ist Händedesinfektion und ggf. Handschuhe, danach kommt der Mundschutz. Haarnetze machen wenig Sinn – hygienisch gesehen. Ästhetisch sind sie natürlich die wichtigste Maßnahme gegen Haare in der Suppe.
Überhaupt nicht nachvollziehen kann ich auch, warum Küchenpersonal Hauben (und Bartschutz) tragen muss, Servicepersonal jedoch nicht.
Interessanterweise finde ich auch bei offiziellen Stellen wie BfR oder LGL nichts zum Bartschutz – nur bei den Herstellern derselben.
Ich glaub genauso wie ne Kopfbedeckung. Eigentlich…
Aber das wirklich besorgniserregende was von Lebensmittelproduzierenden kommen könnte sind eh nicht Haare. Hände waschen und nicht ins Essen eumeln ist viel wichtiger
Laut diesem Hersteller arnowa:
Die HACCP-Richtlinien schreiben das Tragen einer Kopfbedeckung im professionellen Umgang mit Lebensmitteln vor, um die Verunreinigung der Lebensmittel zu verhindern. Einweghauben müssen somit sowohl in der Lebensmittelindustrie als auch in der Gastronomie getragen werden. Sie verhindern, dass Schuppen oder ausgefallene Haare in die Lebensmittel geraten und diese verunreinigen.
Zu der Kopfbedeckung, die durch die HACCP-Richtlinien vorgeschrieben werden, zählen nicht nur Einweghauben, sondern ebenso der Bartschutz. Denn ausgefallene Barthaare können gleichermaßen zur Verunreinigung von Lebensmitteln beitragen.
Ich vermute ja. Ich könnte es auch nachgucken, bin dazu aber zu faul.