Mann schläft versehentlich mit falscher Frau – Strafe
Eine “Verkettung unglücklicher Zufälle” brachte einen Würzburger vor Gericht. Er hatte mit der Falschen geschlafen – und wurde dafür von deren Ehemann verprügelt.
Das Verfahren gegen einen 48-jährigen Mann, der sich aufgrund eines Irrtums zu einer schlafenden Frau ins Bett gelegt und dann mit ihr geschlafen hat, ist am Montag am Amtsgericht Würzburg gegen eine Auflage von 2.400 Euro eingestellt worden.
Wie man irrtümlich mit einer Frau schlafen kann? Die Schilderung des Mannes geht so: Er war im Mai 2022 von einer Bekannten eingeladen worden, nach einer durchzechten Nacht bei ihr auszuschlafen – und dabei, wenn er denn wolle, auch noch Geschlechtsverkehr zu haben. So verstand er die Textnachricht, die die Frau ihm geschickt hatte.
Den Schlüssel für die Wohnung legte die Bekannte für den Mann in einem Briefkasten vor dem Haus ab. Der stark Angetrunkene (1,8 Promille) musste also nur den Schlüssel aus dem Briefkasten fischen und sich zu der Frau ins Bett legen.
Das misslang. Denn der Wohnungsschlüssel passte offenbar auf die Türen von gleich zwei Frauen in dem Würzburger Mehrfamilienhaus. Im Flur herrschte wegen eines Stromausfalls Dunkelheit, daher verwechselte der Betrunkene die Tür, ging in die falsche Wohnung und legte sich zu einer anderen Frau, mittlerweile 33 Jahre alt.
Staatsanwalt spricht von “Verkettung ungünstiger Zufälle”
Weil diese davon ausging, dass es sich bei dem Mann neben ihr um ihren Ehemann handele, ging sie auf dessen Avancen ein und hatte mit dem Unbekannten in ihrem Bett Sex. Das Versehen fiel erst auf, als die 33-Jährige den Mann “Hase” nannte und dieser mit “Sandra” antwortete – nicht der Name der Wohnungsbewohnerin, sondern jener der Frau von nebenan.
Laut “Bild” habe die überraschte Frau vor Gericht ausgesagt: “Da hab’ ich ihn runtergeschubst und das Licht angeknipst. Er stand nackt vor mir. Das war dann mein Alptraum.” Sie schrie laut um Hilfe – und schnell stand ihr echter Ehemann im Zimmer.
Der Mann, der sich in der Tür getäuscht hatte, wurde daraufhin vom Ehemann und einigen Freunden krankenhausreif verprügelt. Laut dem Portal “Mainfranken24” sprach die Staatsanwaltschaft am Montag von “einer Verkettung ungünstiger Zufälle”.
Die Zahlung von 2.400 Euro soll die Frau für ihr Leid entschädigen. “Das ist für die Geschädigte natürlich furchtbar. Aber auch der Angeklagte ist ein Opfer, weil er vom dazugerufenen Ehemann der Frau und dessen Freunden schwer verprügelt wurde”, so die Staatsanwaltschaft zur “Bild”.
Der Würzburger stand am Montag nur wegen sexueller Nötigung vor Gericht, weil die Frau im Bett ja zunächst eingewilligt hatte, mit ihm zu schlafen. Wieso der Schlüssel in beide Wohnungstüren passte, blieb offen.
Ich helfe dir auf die Sprünge: Der Fehler ist, ihn krankenhausreif zu prügeln, anstatt ihn festzuhalten und auf die Polizei zu warten. Sicher ist man in so einer Situation vielleicht nicht rational dabei, aber so geht das halt weit in Richtung Selbstzjustiz und ist natürlich strafrechtlich zu ahnden und ggf zivilrechtlich Schmerzensgeld und Schadenersatz zu leisten.
Natürlich Einbrecher werden erst mal festgehalten, die sind auch nicht potentiell gefährlich. 😅
Währe bestimmt der bessere Weg, aber auch der Unrealistische und man gefährdet sich ggf. selbst.
Solange keine akute Gefahrensituation vorherrscht und man sich nicht selber verteidigen muss, ist jemanden zusammenprügeln schlicht Selbstjustiz. Hat die Frau sich gewehrt? Geschrien? Ansonsten wird das ganz schwer vor Gericht.
Fremde Menschen, die in dein Haus/Wohnung eindringen, sind keine akute Gefahrensituation? Vor allem, wenn eine potenzielle Vergewaltigung vorliegt?
Man stelle sich vor, ein Fremder bei dir in der Wohnung und deine Frau ruft nach Hilfe und du: „Oh werter Herr, hier liegt eine Verwechslung vor, würden Sie bitte unsere Wohnung verlassen?“
Widerrechtliches eindringen in die Wohnung dürfte eine Gefahrensituation darstellen. (GG Art. 13)
Es steht doch im Artikel, dass sie ihrem Mann gerufen hat.
Offensichtlich wurde es nicht ganz schwer (schwierig, weil schwer ist Gewicht) vor Gericht, hast du den Artikel überhaupt gelesen? Der Mann wurde verurteilt, zu einer Geldstrafe von 2.400 €, nicht der Ehemann.
Wenn du genug Zeit hast “einige[] Freunde[]” einzuladen um den gemeinsam ins Krankenhaus zu prügeln, dann zweifle ich sehr stark an der akuten Gefahrensituation. Klingt eher als wäre der sturzbetrunkene und nackte Mann gänzlich unfähig sich zu verteidigen.
Ist er eingebrochen?
Aus Blick des Pärchens, zu diesem Zeitpunkt, wohl die plausibelste Erklärung.
Das alles ist ja wohl offensichtlich ein dummer Zufall. Ich verstehe nicht warum du dich so darauf versteifst, dass der Ehemann falsch reagiert hätte?
Und ja es war ein Einbruch, nach Definition:
Das alles ist eben ziemlich, schief gelaufen.
Schlüssel hat gepasst. Also war es kein Einbruch.
Das stimmt nicht, nur weil ich den Schlüssel für irgend ein Gebäude besitze, bedeutet es nicht dass ich überall rein darf.
Dein Vermieter hat vermutlich auch einen zweiten Schlüssel zu deiner Wohnung, darf er deswegen kommen und gehen wie er will?
Es gab eine Maßnahme die verhinderte, dass jemand in die Wohnung eindringt.
Dann war es fahrlässiger Einbruch? Einbruch ist doch immer mit Absicht.