So, die Immobilienverwaltung meines Gebäudes hat einen Brief an allen Mitbewohner des Gebäudes geschickt. Im Brief werden wir informiert, dass wir in 3 Wochen kein Zugang mehr sowohl zum Keller sowie zum Nebeneingang haben werden, da manche Bewohner Sperrmüll neben dem Nebeneingang lassen. Sie bitten uns auch, die Fahrräder aus dem Keller wegzunehmen.

Ob es Sperrmüll ist finde ich fraglich: Wo ich bin gibt es viele Studierenden und wenn sie umziehen, schenken sie ab und zu Sachen, die sie nicht mehr wollen. Sie lassen die Gegenstände im Keller mit der Notiz ‘zum mitnehmen’. Man findet Haartrockner, abmontierte Möbel, Stühle, funktionierende und saubere Wasserkocher, Wörterbücher, Drucker, saubere Tassen Glässer und Geschirr…

Darf die Hausverwaltung den Bewohner des Gebäudes pauschal den Zugang zum Keller und Nebeneingang verneinen? Dank des Nebeneingangs spare ich Zeit, um zur Arbeit zu gehen.

  • Ardor von Heersburg@discuss.tchncs.de
    link
    fedilink
    arrow-up
    10
    ·
    7 months ago

    Ich würde sagen das kommt absolut auf den Mietvertrag o.ä. an. Ist da ein Kellerabteil mit aufgeführt oder die von dir erwähnten Fahrradstellplätze muss es natürlich eine Möglichkeit geben diese auch zu nutzen. Wenn es aber für den „normalen Bewohner“ im Keller nichts gibt steht es meiner Meinung nach der Hausverwaltung frei die Zugänge abzuschließen.