Siehe Sachsen, das gilt leider nicht für faschistoide Verwaltungen.
Die wollen auf Teufel komm raus Gras verbieten und werden jeden Stein umdrehen, um noch was zu finden. Außerdem gibt es de facto überhaupt keine Handhabe, wenn sich Verwaltungen schlicht verweigern. Einzelne Beamte kann der Vorgesetzte entlassen, aber wenn die Verwaltung von ganz oben den Befehl bekommt, passiert nichts.
Es gibt mehrere Fälle, in denen das so passiert. Bspw. hat man eigentlich Anspruch auf Sterbehilfe durch den Staat, aber die Behörde macht das einfach nicht.
Siehe Sachsen, das gilt leider nicht für faschistoide Verwaltungen.
Die wollen auf Teufel komm raus Gras verbieten und werden jeden Stein umdrehen, um noch was zu finden. Außerdem gibt es de facto überhaupt keine Handhabe, wenn sich Verwaltungen schlicht verweigern. Einzelne Beamte kann der Vorgesetzte entlassen, aber wenn die Verwaltung von ganz oben den Befehl bekommt, passiert nichts.
Es gibt mehrere Fälle, in denen das so passiert. Bspw. hat man eigentlich Anspruch auf Sterbehilfe durch den Staat, aber die Behörde macht das einfach nicht.