• Ey ich frag doch nur@feddit.de
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    8 months ago

    Ein “willst du?” tut doch nicht weh. Ich versteh die Scham (oder was auch immer einen abhalten soll zu fragen?) an der Stelle nicht. Es geht hier letztlich darum, wenn die betreffenden Person nicht ablehnen kann. Nicht um schriftliche Zustimmung.

    • crispy_kilt@feddit.de
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      8 months ago

      Sex mit jemandem der nicht nein sagen kann ist bereits heute eine schwere Straftat. Was ändert sich also wirklich?

      • Nobsi@feddit.de
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        8 months ago

        Weil nicht nein sagen auch bei vollem Bewusstsein vorkommt.
        Weil “Sie hat mich doch rangelassen” immer noch eine valide Ausrede von Huansöhnen ist.

        • crispy_kilt@feddit.de
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          8 months ago

          Die Strafbarkeit ist nicht nur durch Bewusstlosigkeit gegeben, sondern durch jede Art von Unfähigkeit nein zu sagen. Freezing ist da mit eingeschlossen.

          Also nochmal, was ist der Unterschied?

            • crispy_kilt@feddit.de
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              8 months ago

              Ob und warum die Links sagen was sie sagen kann ich nicht beantworten. Eventuell zeichnen sie ein Worst Case Szenario aus der geltenden Rechtsprechung aller europäischen Länder, das die Unterschiede ignoriert. Ich spreche über das Recht in der Schweiz. Ich gehe davon aus, die anderen Länder hätten mehr oder weniger equivalente Gesetze, denn dass Sex mit jemanden der nicht nein sagen kann - ohne Unterschied bzgl der Gründe, warum das Nein nicht gegeben werden kann - irgendwas anderes als eine schwere Straftat ist kann ich mir nicht vorstellen. Das käme der Legalisierung von Vergewaltigung gleich.

              https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/54/757_781_799/de#art_191

              • Ey ich frag doch nur@feddit.de
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                8 months ago

                Ich spreche über das Recht in der Schweiz. Ich gehe davon aus, die anderen Länder hätten mehr oder weniger equivalente Gesetze, denn dass Sex mit jemanden der nicht nein sagen kann - ohne Unterschied bzgl der Gründe, warum das Nein nicht gegeben werden kann - irgendwas anderes als eine schwere Straftat ist kann ich mir nicht vorstellen.

                Nun dem ist nicht so und es geht ja auch um den deutschen Justizminister

        • Tiptopit@feddit.de
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          8 months ago

          Würde man das als Verteidiger aber nicht als kongruentes Handeln auslegen und es wäre immernoch erlaubt oder übersehe ich da was?

      • Ey ich frag doch nur@feddit.de
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        8 months ago

        Lies was im campact link steht du till lindemann für ganz arme.

        Edit: Oder den ZDF Link. Oder die Kommentare gier. Das wurde erklärt und du pimmelst weiter rum dass man die Opfern nicht stärken soll?

        Für eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren reicht es nun [aktuell mit nein heißt nein], sexuelle Handlungen gegen den “erkennbaren Willen” eines anderen vorzunehmen.

        “Hab ich nicht erkannt die war voll besoffen”…

        wie kommst du zu deiner Aussage?