• Ey ich frag doch nur@feddit.de
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    8 months ago

    Ja beim ersten Punkt stimme ich zu das wurde im ZDF Artikel mindestens unglücklich formuliert und das hat OP übernommen.

    Der Vorbehalt bzgl der Beweispflcht wird in den “5 Minuten Infos” in dem campact Link erklärt und entkräftigt:

    Gilt auch bei „Nur Ja heißt Ja“ die Unschuldsvermutung? Die Unschuldsvermutung gilt nach wie vor. Auch die Beweisführung verändert sich bei „Nur Ja heißt Ja“ kaum. Es wird weiterhin schwierig sein, eine Vergewaltigung nachzuweisen, wenn keine Zeuginnen anwesend waren und es keine Spuren von Gewalt gibt. Der entscheidende Unterschied ist, dass Täterinnen auch dann bestraft werden können, wenn sie keinen körperlichen Zwang ausgeübt haben, um sich über den Willen der anderen Person hinwegzusetzen. Damit sinkt die Schwelle der Strafbarkeit – und die Hürde für Betroffene, Anzeige zu erstatten.

    “Explizite Konsentpflicht” heißt doch, dass beide Personen aktiv zustimmen müssen. Ist doch gut, wo soll das Problem sein? (Till Lindemann hasst diesen juristischen Trick…)

    EDIT: du meinst KonsenSpflicht, oder? Konsens ist, wenn alle dafür sind, Konsent wenn keiner dagegen ist.