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So isses. Die zwei Radler sind neben der Fahrbahn unterwegs, auf dem Seitenstreifen. Radfahrende haben dazu das Recht.
Allerdings ist es dann kein Überholvorgang, wenn das Auto vorbeifährt - genau: weil überholt wird nur, wer auf der Fahrbahn fährt …
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#StVO §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Abs. 4
“Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu
Fuß Gehende nicht behindert werden.”
#Radfahren #Radverkehr