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StVO §5 (6): […]
Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; […]
Das halte ich für genau diese Situation: Langsames Fahrzeug fährt auf geeignetem Seitenstreifen.
@nakaner @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
Und jetzt erklär mir bitte mal für blöde, wieso jemand, dem ich das Überholen ermögliche, gar nicht überholt, sondern vorbeifährt.