Zwei schwer kranke Männer wollen Zugang zu einer tödlichen Dosis Betäubungsmittel. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig sind sie mit ihrem Anliegen gescheitert.

“Das ist ein schwarzer Tag für die beiden Kläger und ein schwarzer Tag für alle suizidwilligen Menschen in Deutschland”

  • LemonLord
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    8 months ago

    Die Atemdepression durch Opioid-Präparate wird häufig angewendet, da sie bei Schmerzpatienten bei einer Autopsie nicht besonders auffällig wäre. Ich bin jetzt kein Euthanasieexperte. Also ein besonders geeigneter Cocktail an Giften kenne ich nicht. Ich finde es gibt aber zwei Sachen, die jetzt schon real sind. A) Komme ich in ein Krankenhaus, bräuchte ich ein Intensivbett. Das ist entweder nicht da oder meine Erfolgsaussichten sind zu gering. Ich könnte dann mit Opium durch Pfleger/Ärzte getötet werden, da sie mir nicht helfen könnten. Das sogar in einer guten Absicht, jedoch ohne rechtliche Grundlage. B) Die größte Gefahr ist bei einer rechtlichen Regelung einer “Sterbehilfe” dass dann durch Angehörige Druck ausgeübt werden könnte, pflegebedürftige Patienten zu töten.

    Da finde ich es schon verständlich, dass der Gesetzgeber hier keine Türen öffnen will. Mord an Pflegepatienten wird ja schon heute praktiziert, natürlich wird es anders genannt oder heimlich getan. Gäbe es gesetzliche Regelungen käme auch gesellschaftlicher Druck wie bei “der Impfung” auf. Motivationen wie CO2-Fußabdruck sind ja für immer mehr nicht mehr abwegig und Euthanasie eine logische Konsequenz von solchen Motiven.

    Suizid ist immer hart und einsam. Es gibt Internetapotheken, die besonders milde Medikamente illegal liefern können. Gesetzliche Regelungen öffnen dann auch leicht das Tor für Mißbrauch. Eine gesunde Gesellschaft unterstützt Menschen beim Sterbeprozess. Häufig ist ja auch der Selbstmordversuch nur ein Schrei nach Zuwendung.