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      1 year ago

      In der Realität wird hier nichtmal Anklage wegen versuchtem Totschlag erhoben werden, da hier der Vorsatz zum Töten nicht bewiesen oder angenommen werden kann.

      • fedditurus_est@sh.itjust.works
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        1 year ago

        Mit der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung und dem gefährlichen Eingriff in dem Straßenverkehr (Stichwort Kfz als Waffe) ist der aber glaube ich auch ganz gut bedient. Den Führerschein ist er definitiv erstmal los. Edit: okay der KV Vorsatz ist auch fraglich bei Schrittgeschwindigkeit zumal es wenn nur ein Versuch wäre. Aber Nötigung dürfte noch dazu kommen.

        • Anekdoteles@feddit.de
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          1 year ago

          Den Führerschein ist er definitiv erstmal los.

          Den Führerschein aufgrund charakterlicher Uneignung, verliert man meines Wissens nach nur nach einer rechtskräftigen Verurteilung. Leider. Denn sonst wäre es wahrscheinlich eine meiner derzeitigen Hauptbeschäftigungen, die Facebook-Kommentare, die eine ganz unzweifelte charakterliche Uneigung zum Führen eines Fahrzeugs erkennen lassen, nach Flensburg zu melden.