Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland rechtswidrig - doch in den ersten drei Monaten werden sie nicht geahndet. Die Bundesregierung brachte selbst keine Reform zustande. Abgeordnete aus mehreren Fraktionen wollen das nun ändern.
Naja… Da urteilt das Bundesverfassungsgericht ja auch “der Staat muss schützen”. Aber ein Urteil und eine gesetzliche Verpflichtung alleine führt halt noch nicht zur Umsetzung und zu einer ausreichenden Umsetzung.
Naja… Da urteilt das Bundesverfassungsgericht ja auch “der Staat muss schützen”. Aber ein Urteil und eine gesetzliche Verpflichtung alleine führt halt noch nicht zur Umsetzung und zu einer ausreichenden Umsetzung.