Unfälle zwischen Fußgängern und Fahrrädern werden überwiegend von Radfahrern verursacht. In sechs von zehn Fällen gelten Radfahrer als Unfallverursacher, wie aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie der Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Berlin hervorging. Dabei verursachten jüngere Menschen mehr Unfälle als ältere.
Laut dem Artikel müssten außerdem mindestens 14% der Unfälle durch Radfahrer verursacht sein, obwohl der Unfall auf einem Radweg stattfand (mehr, wenn man davon ausgeht dass Fahrradfahrer bei anderen Unfallorten nicht immer Verursacher sind). Geht es da um Zebrastreifen oder Abbiegespuren? Ansonsten hätten die Fahrradfahrer ja Vorfahrt. Oder zählt der Artikel geteilte Fuß- und Radwege auch als Radwege?
Hier rennen andauernd Fußgänger:innen auf den Radwegen rum (weil beschissene Infrastruktur), aber einige Radfahrer:innen scheinen das also Blankocheck zu verstehen, mit Vollgas und zwei Zentimeter Abstand vorbeizuballern. Natürlich wird da ab und an auch mal was passieren.
Auch auf einem Radweg gilt allgemeine Vorsichts- und Rücksichtspflicht.
Solche rücksichtslosen Radfahrer sollten viel häufiger sanktioniert werden, ebenso wie Fußgänger und Autofahrer, die Radwege nur als Empfehlung sehen.
Ist halt Symptombekämpfung - und z. T. gibt es hier auch reine Fuß- bzw. Radwege, bei denen ich es voll verstehe, Konstruktiver wäre einfach gescheite Infrastruktur.
Absolute Zustimmung, mir wäre auch Infrastruktur lieber, die über KFZ und der Rest hinaus geht. Es ist teilweise schon abenteuerlich was als Rad-Infrastruktur verkauft wird. In einem Nachbarort wurden beispielsweise auf die durchführende Bundesstraße einfach Fahrradsymbole gemalt, als ob damit die Nutzung für Radfahrer besser oder sicherer wäre.
Etwas strengere Verfolgung von Verkehrssündern fände ich dennoch nicht verkehrt.
Hier noch der Pressetext der UDV
Aus dem wird allerdings auch nicht ersichtlich wie genau die Verursachung ermittelt wurde. Laut der Powerpoint-Präsentation stammen die Zahlen von “Destatis, Verkehrsunfälle, Jahresberichte, Tabelle 3.1.1”