Der außerordentlich gekündigte Außendienstmitarbeiter wehrte sich gegen seine Entlassung per Kündigungsschutzklage. Er war seit einem Jahr bei dem beklagten Arbeitgeber beschäftigt und in dieser Zeit wegen unflätigen Verhaltens und Alkoholkonsums bereits abgemahnt worden. Bei einer Betriebsfeier schlug der Mann einer vorbeigehenden Kollegin auf den Po. Als diese seine Hand wegstieß, zog er sie an sich und sagte, sie solle das als Kompliment betrachten. Der Arbeitgeber kündigte dem Mann daraufhin fristlos.
Zu Recht, bestätigte nun das Gericht, und wies die Kündigungsschutzklage des Mannes ab. Nach der Vernehmung der Kollegin als Zeugin war das Gericht davon überzeugt, dass der Mann sie durch sein Verhalten auf der Betriebsfeier sexuell belästigt habe. Seine Äußerung, sie solle den Klaps auf den Po als Kompliment auffassen, lasse seine sexuell bestimmte Motivation klar erkennen. Zudem stelle das Festhalten der Kollegin gegen ihren Willen einen nicht hinnehmbaren Eingriff in ihre Freiheit dar.
Bei solchen Fällen frag ich mich wirklich immer was der Kläger eigentlich für ein Urteil erwartet?
Beifall und eine gerichtlich angeordnete Beförderung vermutlich.
Einen Orden! Gebt dem Mann einen Orden!
(/s zur Sicherheit)
Der Kläger ist ein Vertreter, verzeihung Außendienstmitarbeiter. Dieser Berufsgruppe unterstelle ich gerne ein übersteigertes Selbstbewusstsein und bei den Männern auch einen deutlichen Testosteronüberschuss. Was nicht passt, wird mit Alkohol kompensiert.
Bei der Capitol Versicherung wäre das nicht passiert.