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Aber nicht wenn er auf dem Radweg fährt - auch wenn der genauso schmal ist wie der Schutzstreifen ist.
Auch nicht wenn der Radfahrende nicht auf der Fahrbahn sondern knapp daneben färht
Gehört geändert, in : Beim Überholen oder Vorbeifahren an einem sich bewegenden Zweirad ist generell ein MindestAbstand von 1,5 /2,0 m einzuhalten.
@[email protected] Huch? Huch huch huch - hat ja niemand wissen können, dass sich die Chines*innen vielleicht mehr für bezahlbare E-Autos interessieren anstelle von überteuerten Stadtpanzern