@publixpace
openbikesensor zeigt: knapp 50%…
wobei ich denke, wenn man bei den heftigsten anfängt, lasst Druck und Prägung auf den Rest langsam nach. Im Moment ist ja schon fast gesellschaftlich erwartet, dass du Regeln brichst.
@Hilde @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
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So isses. Die zwei Radler sind neben der Fahrbahn unterwegs, auf dem Seitenstreifen. Radfahrende haben dazu das Recht.
Allerdings ist es dann kein Überholvorgang, wenn das Auto vorbeifährt - genau: weil überholt wird nur, wer auf der Fahrbahn fährt …
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Aber ihr glaubt doch nicht dass das für irgendeine autofahrende Peron einen unterschied macht.
Ich hätte in beiden Fällen NICHT überholt und wer überholen will wird es auch tun wenn die Radler*innen links des rechten Begrenzungsstreifens fahren.
Es gehört noch ins Gesetz, dass auch beim vorbeifahren 1,5 m einzuhalten sind.
@[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] ja! Arschlochautofahrer sind das immer, egal wo man fährt. Wenn es aber um das Schild geht, dann gelten eben bestimmte Regeln.
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Interessiert mich jetzt nur, ob für diesen Fall auch Vorbeifahr-Abstände festhalten sind - denn unerwartet stürzen kann ich auch auf so einem Seitenstreifen…
@[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] Die 2 m Überholabstand gelten, egal, ob der Radfahrer auf der Straße oder auf dem Schutzstreifen fährt.
@[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] da gibt es feine Unterschiede. Das im Bild ist kein Schutzstreifen. Auch kein Radweg. Das ist einfach das Straßen-Off.
@HolgerHartwig @Fantaghiro59 @XR_Nuernberg_sunny2 @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de Das aus meiner Sicht der Seitenstreifen. Der darf eigentlich nicht befahren werden. Aber für Radfahrer gibts in der StVO eine Ausnahme, damit sie den echten Verkehr weniger stören.
@neuimneuland @Fantaghiro59 @XR_Nuernberg_sunny2 @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de unter welchen Paragrafen finde ich das?
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#StVO §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Abs. 4
“Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu
Fuß Gehende nicht behindert werden.”
#Radfahren #Radverkehr
@Fantaghiro59 @XR_Nuernberg_sunny2 @HolgerHartwig @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
Aber nicht wenn er auf dem Radweg fährt - auch wenn der genauso schmal ist wie der Schutzstreifen ist.
Auch nicht wenn der Radfahrende nicht auf der Fahrbahn sondern knapp daneben färht
Gehört geändert, in : Beim Überholen oder Vorbeifahren an einem sich bewegenden Zweirad ist generell ein MindestAbstand von 1,5 /2,0 m einzuhalten.
@[email protected] Angeblich steht in irgendeinem ergänzenden Dokument, dass der Mindestabstand auch für Fahrradwege u a gilt. Vielleicht kann der @[email protected] da klärend helfen? @[email protected] @[email protected]