@publixpace
openbikesensor zeigt: knapp 50%…
wobei ich denke, wenn man bei den heftigsten anfängt, lasst Druck und Prägung auf den Rest langsam nach. Im Moment ist ja schon fast gesellschaftlich erwartet, dass du Regeln brichst.
@Hilde @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
@[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] Die 2 m Überholabstand gelten, egal, ob der Radfahrer auf der Straße oder auf dem Schutzstreifen fährt.
@[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] da gibt es feine Unterschiede. Das im Bild ist kein Schutzstreifen. Auch kein Radweg. Das ist einfach das Straßen-Off.
@HolgerHartwig @Fantaghiro59 @XR_Nuernberg_sunny2 @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de Das aus meiner Sicht der Seitenstreifen. Der darf eigentlich nicht befahren werden. Aber für Radfahrer gibts in der StVO eine Ausnahme, damit sie den echten Verkehr weniger stören.
@neuimneuland @Fantaghiro59 @XR_Nuernberg_sunny2 @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de unter welchen Paragrafen finde ich das?
@[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected] @[email protected]
#StVO §2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
Abs. 4
“Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu
Fuß Gehende nicht behindert werden.”
#Radfahren #Radverkehr
@Fantaghiro59 @XR_Nuernberg_sunny2 @HolgerHartwig @nakaner @phosphan @Hilde @jakob_thoboell @publixpace @bikolinux @stefanmuelller @fedibikes_de @mastobikes_de
Aber nicht wenn er auf dem Radweg fährt - auch wenn der genauso schmal ist wie der Schutzstreifen ist.
Auch nicht wenn der Radfahrende nicht auf der Fahrbahn sondern knapp daneben färht
Gehört geändert, in : Beim Überholen oder Vorbeifahren an einem sich bewegenden Zweirad ist generell ein MindestAbstand von 1,5 /2,0 m einzuhalten.
@[email protected] Angeblich steht in irgendeinem ergänzenden Dokument, dass der Mindestabstand auch für Fahrradwege u a gilt. Vielleicht kann der @[email protected] da klärend helfen? @[email protected] @[email protected]