Zumindest wenn ich mich richtig an meine Schulzeit erinnere, kann man Anne Frank nun wirklich gar nichts in dieser Richtung vorwerfen. In dem Tagebuch steht nicht ein bisschen was menschenfeindliches oder zionistisches. Die Täter hätten ihre eigene Sache in einem wesentlich besseren Licht dargestellt, wenn sie versucht hätten, Anne Frank für ihre Seite zu beanspruchen ala “sie wurde auch von einem genozidalen Unrechtsstaat verfolgt und ermordet” oder so. Jetzt wird hier im Gegenteil wieder gezeigt, dass nicht unterschieden wird zwischen Juden und Zionisten.
In Deutschland würde das wohl als Holocaust Verharmlosung und daher Volksverhetzung zur Anzeige kommen… Hoffentlich werden diese subversiven Elemente ihrer gerechten Strafe zugeführt. Andere Länder können ja sogar die Staatsbürgerschaft entziehen… Nur so am Rande.
Staatsbürgerschaft entziehen ist ein autokratisches Instrument. Damit werden Menschen im schlimmsten Fall staatenlos und damit faktisch rechtelos. Eine “Reintegration” ist damit auch völlig ausgeschlossen, da dann jeder Weg fehlt, um irgendwie positiv an der Gesellschaft teilnehmen zu können.
Auch die jetzt in der Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrecht in Deutschland mögliche Entziehung, wenn jemand dadurch nicht staatenlos würde, ist hochproblematisch. Damit bleiben Doppelstaatler, oder Menschen aus Ländern wie Iran, die das Ablegen der Staatsbürgerschaft nicht anerkennen immer Bürger zweiter Klasse.
Das normale Strafrecht bietet ausreichende Strafmöglichkeiten, gerade in Deutschland, wo Hassrede und Beleidigung klar strafbar sind.
Staatsbürgerschaft entziehen ist gerade für neubürger, welche Straftaten im Bereich der gesetzlichen ächtung ausüben ein großartiges Instrument, die Staatsbürgerschaft eines Menschens mit nur einer Staatsbürgerschaft zu entziehen ist überall sehr schwierig, und rechtlos bist du auch ohne Staatsbürgerschaft nirgendwo, die Menschenrechte gelten grundsätzlich. Unser Grundgesetz unterscheidet zwischen Menschen und Bürgerrechten (wobei Bürgerrechte dinge wie Versammlungsfreiheit beinhalten) das entziehen der Staatsbürgerschaft bedeutet den Verlust der Bürgerrechte, nicht der Menschenrechte.
Dieses Instrument ist außerordentlich sinnvoll gerade gegen Verbrecher welche Volksverhetzung und derartige Delikte (wobei Volksverhetzung nur in schweren Fällen, beispielsweise Holocaust Leugnung, gutheißung oder relativierung derartige strafen nach sich ziehen sollte, da Volksverhetzung im einfachen Rahmen schnell begangen ist)
Die Bürgerschaft in einem land ist ein Privileg, und dieses sollte nur jenen gegeben werden die es zu schätzen wissen, wir lassen nicht Staatsbürgern bereits sehr viele eigentliche Bürgerrechte wahrnehmen, siehe Demos pro “Palestinia” die Bürgerschaft ist kein Recht.
Das Versammlungsrecht ist ein Menschenrecht. Es ist kein Privileg.
Das stimmt so einfach nicht:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_8.html
Allen DEUTSCHEN es ist ein Bürgerrecht laut Grundgesetz.
Hingegen ist zum Beispiel Artikel 1 GG die würde des MENSCHEN[…] ist definiert als Menschenrecht.
Großer Unterschied!
Die PDF besagt im grunde nur das alle Deutschen in diesem fall alle EU Bürger betrifft, da eine Diskriminierung innerhalb der EU nicht gestattet ist, es ist ein Verfassungszusatz, das bedeutet das EU Bürger In allen EU Staaten Bürgerrechte genießen.
Dies gilt NICHT für nicht EU Bürger.
Auch auf völkerrechtlicher Ebene ist die Versammlungsfreiheit anerkannt. Zu nennen sind Art. 20 Nr. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR),5 Art. 21 des Internationa- len Paktes für bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt)6 und Art. 11 der Europäischen Men- schenrechtskonvention (EMRK).7 Sie alle verstehen die Versammlungsfreiheit als Menschen- recht. Im letztgenannten Artikel heißt es: „Jede Person hat das Recht, sich frei und friedlich mit anderen zu versammeln […]“.8 Dabei kommt den Bestimmungen EMRK eine herausgehobene Rolle zu. Zwar gilt auch sie – wie andere völkerrechtliche Verträge (vgl. Art. 59 GG) – formal nur im Range eines einfachen Geset- zes. Allerdings leitet das Bundesverfassungsgericht aus der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes ab, dass die gesamte deutsche Rechtsordnung einschließlich der Grundrechte im Lichte der EMRK auszulegen ist, soweit der Wortlaut dies zulässt.9 Hierdurch erlangt die EMRK einen gewissen „Zwischenrang“ zwischen einfachem Gesetz und Verfassungsrecht.10
Tja den teil hab ich wohl glatt überlesen… Tut mir leid.
Trotzdem macht unsere Verfassung unterschiede zwischen Bürger und Menschenrechten, und das zu Recht, auch wenn mein Beispiel dafür wohl nicht so gut war, wobei ich diese rechtsauffassung unseres Verfassungsgerichtes diesbezüglich nicht teile.
Was ja im Grunde nur ein weiterer Punkt gegen deine Argumentation ist, das “staatenlose” keinerlei rechte hätten, wir leben nicht im Mittelalter wo es dinge wie Vogelfreiheit gab.
Im übrigen sind die plötzlichen vielen votes etwas sus, aber dahingehend möchte ich mal nichts unterstellen.